Rückwärtsbogen nach Links

Die Grundfahraufgabe dient dem Nachweis, dass der Bewerber die Fahrzeugkombination bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten, so ist z.B während der Fahrt das Umfeld (der Verkehr) zu beachten und zu Beginn der Fahrt der Blinker zu betätigen.
Vor jeder Rückwärtsfahren hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder Hindernissen zu warnen, die nicht in seinem Blickfeld sind. Lenk- oder Bedienungsanweisungen durch diese Person sind allerdings nicht zulässig. Der Bewerber hat die Fahrt sofort zu unterbrechen, wenn der Sichtkontakt zu dem Sicherungsposten abreißt.

Durchführung der Grundfahraufgabe:

Die Fahrzeugkombination ist möglichst weit rechts (sinnvoller Abstand) vor dem Fahrmanöver abzustellen. Dann wird die Kombination rückwärts links um die Kreuzung/Einmündung gefahren. Dabei darf nicht auf den Bordstein oder Fahrbahnbegrenzung aufgefahren werden. Der Fahrzeugzug muss abschließend parallel (max. 1 Meter Abstand) zum Bordstein stehen.

Fehlerbewertung:

- Keinen Sicherungsposten angewiesen, bzw. ohne Sicherungsposten rückwärts gefahren.
- Ungenügende Beobachtung des fließenden Verkehrs.
- Auffahren auf den Bordstein oder überfahren der Fahrbahnbegrenzung.
- Die Kombination steht nach dem Bogen nicht annähernd parallel zum Bordstein oder der Fahrbahnbegrenzung.
- Die Kombination steht nach dem Bogen mehr als 1,00 Meter entfernt vom Bordstein oder der Fahrbahnbegrenzung.
- Nichtanhalten bei Abreißen des Sichtkontakts zur Sicherungsperson.
- Benötigen von mehr als 3 Korrekturzügen.