Beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG

Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Stunden á 60 min Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden á 60 min und unterliegt der gesetzlichen Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes.

Am Ende steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer).

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage: Landratsamt Freudenstadt

Unser nächster Kurs für LKW- und Busfahrer startet am 08.01.2024 (Ende 26.01.2024).
Eine Anmeldung ist auf jeden Fall erforderlich. Unterrichtsbeginn ist immer um 8:00 Uhr in unserer Fahrschule in Freudenstadt.