Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen zuzüglich dem Fahrerplatz, jedoch keine Krafträder.

Erläuterungen zum Anhänger

Das Mitführen von Anhängern innerhalb der Klasse B ist gestattet für:

alle Anhänger bis 750 kg zG  und

alle Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg, 
wenn die Summe aus Gesamtmasse Auto + Gesamtmasse Anhänger 3.500kg nicht übersteigt.

Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)

Wir versuchen hier die wichtigsten Fragen zum "Begleiteten Fahren mit 17 Jahren" zu beantworten. 
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, beantworten wir sie gerne per Mail oder vor dem Theorieunterricht. 

Warum „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ (BF17)
Während der praktischen Ausbildung fahren Fahrschüler etwa 800-1000 km. Dabei lernen sie viel, aber es fehlt ihnen an Erfahrung, da natürlich nicht alle Verkehrssituationen in dieser Zeit auftreten. Die fehlende Erfahrung ist einer von mehreren Gründen, weshalb Fahranfänger überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt sind. BF17 kann hier Abhilfe schaffen.

Welche Führerscheinklassen lässt BF 17 zu?
BF 17 lässt nur den Erwerb der Führerscheinklassen B und BE zu. Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500kg zulässigem Gesamtgewicht (zG) gefahren werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger bis 750 kg zG mitgenommen werden. Auch schwerere Anhänger dürfen mitgenommen werden, wenn die Summe der zulässigen Gesamtgewichte (Auto + Anhänger) 3.500kg nicht übersteigt. Mit der Klasse BE dürfen auch größere Anhänger mitgenommen werden.

Wer kann an BF 17 teilnehmen?
Wer mindestens 16 ½ Jahre alt ist, kann sich in jeder Fahrschule in Baden-Württemberg anmelden, natürlich bieten auch wir diese Ausbildung an.

Wie läuft die Ausbildung für BF 17 ab?
Die Ausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und unterscheidet sich nicht von der für 18jährige oder ältere Bewerber.

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 14 Doppelstunden zu 90 Minuten (davon 12 Doppelstunden für Grundstoff und 2 für klassenspezifischen Zusatzstoff).

Am Beginn der praktischen Ausbildung steht die Grundausbildung, deren zeitlicher Umfang sich nach dem Lernfortschritt des Schülers richtet. Dann folgen die besonderen Ausbildungsfahrten, mindestens:
    ▪    5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
    ▪    4 Fahrstunden auf Autobahnen oder Kraftstraßen und
    ▪    3 Fahrstunden bei Dunkelheit.
Wiederholung zur Vertiefung der Fahraufgaben dienen der Prüfungsvorbereitung und bilden den Abschluss der Ausbildung.

Gibt es bei der Prüfung Besonderheiten?
Die Prüfung entspricht – wie die Ausbildung – den üblichen Anforderungen. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Bekommt man danach einen regulären Führerschein?
Nein! Nach bestandener Prüfung, frühestens aber am 17. Geburtstag, wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die Nachweis der Fahrerlaubnis ist. Der reguläre Führerschein darf erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden.

Gilt die Prüfbescheinigung auch im Ausland?
Die Prüfbescheinigung gilt in Deutschland, wird aber auch in Österreich akzeptiert.

Welche Klassen sind eingeschlossen?
In die Klasse B sind die Klassen L und AM eingeschlossen. Dies gilt auch bei BF 17.

Wer darf begleiten?
Begleiten darf, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
    ▪    Mindestalter: 30 Jahre,
    ▪    Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren,
    ▪    maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg),
    ▪    für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Regelung.
Können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden?
Es ist zu empfehlen, dass zumindest zwei geeignete Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sind. Damit wird eine größere Flexibilität erreicht.

Welche Aufgaben hat die Begleitperson?
Die Begleitperson soll dem jungen Fahrer ein vorwiegend zurückhaltender Beistand sein. Sie soll beratend zur Seite stehen und den Fahranfängern vor und während der Fahrt beraten und ihm Sicherheit vermitteln. Keinesfalls darf sich die Begleitperson als Fahrlehrer aufspielen.

Wo kann man sich informieren?
Die Verbandsfahrschulen, zu denen wir gehören, bieten für Begleitpersonen Informationsabende an. Dabei werden die Begleitpersonen umfassend über ihre Aufgaben sowie über aktuelle Änderungen des Verkehrsrechts informiert. Außerdem werden ihnen die wichtigsten Merkmale des modernen Fahrstils vermittelt. Diese Kurse sind kostenfrei und freiwillig. Sie finden aber nur nach Anmeldung und ausreichendem Interesse statt.

Wann beginnt die Probezeit?
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung. Sie dauert zwei Jahre.Verstößt der junge Fahrer während der Probezeit gegen Verkehrsvorschriften und wird deshalb ein Bußgeld von 40 € oder mehr oder eine Geldstrafe gegen ihn verhängt, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Wann endet die Phase der Begleitung?
Sobald der junge Fahrer 18 Jahre alt ist, darf er alleine fahren. Dies gilt auch, wenn der Führerschein noch nicht ausgestellt wurde. Die Phase der Begleitung kann sinnvoll mit einem Sicherheitstraining abgeschlossen werden. Dabei erfährt der junge Fahrer, dass das Fahrzeug im physikalischen Grenzbereich kaum noch beherrschbar ist und deshalb die Vermeidung kritischer Situationen einen guten Fahrer ausmacht. Die Vorbildfunktion der Begleiter ist besonders wirkungsvoll, wenn sie zusammen mit den „Schutzbefohlenen“ das Sicherheitstraining besuchen. So zeigen sie ihnen, dass auch erfahrene Fahrer immer wieder gefordert sind, ihre Fähigkeiten zu verbessern.

Übernehmen Sie Verantwortung!
Bieten Sie als Begleiter/in Ihrer Tochter, Ihrem Sohn, Enkel, Neffen oder Bekannten die Möglichkeit, in der ersten Zeit nach der Fahrausbildung bei reduziertem Risiko Erfahrungen zu sammeln. Lassen Sie Ihren Schützling von Ihrem Können profitieren. Seien Sie für ihn ein aktiver Pate auf seinem nicht immer leichten Weg zum gereiften Fahrer.

Führerscheinklasse B197

Ab 01.April 2021 ist die Führerscheinklasse B197 am Start. In der Kurzversion erklärt bedeutet diese Schlüsselzahl Folgendes:

Die Ausbildung und Prüfung wird auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert. In die Ausbildung werden dann 10 Fahrstunden sowie eine Überprüfungsfahrt (15 Minuten) durch den Fahrlehrer integriert.
Nach bestandener praktischer Prüfung erhält der Fahrschüler die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197.
Damit darf er Schaltwagen und Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren.

Wichtig: Diese Form der Ausbildung hat Vor- und Nachteile. Wir haben wichtige Informationen hier zusammengefasst !!

Führerscheinklasse BE

Die Klasse BE berechtigt den Fahrer Anhänger bis zu einem zul. Gesamtgewicht des Anhängers von 3.500kg zu bewegen. 

Natürlich muss die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs beachtet werden.

(Weitere Erklärungen hierzu unter der Rubrik "Fahrzeuge")

Führerscheinklasse B96

Die neue Führerscheinklasse B96 - diesen Führerschein gibt es natürlich auch bei uns.

Der B96 ist eine Erweiterung zum klassischen B-Führerschein und ermöglicht das Fahren von Kombinationen, deren zulässige Gesamtmasse (Summe Gesamtmasse Auto + Anhänger) zwischen 3500 kg und 4250 kg liegt.

B96 ist für alle interessant die ihren Führerschein nach 1999 erworben haben. Diese Fahrer dürfen wegen der damals eingeführten Führerscheinklasse B nur noch Fahrzeugkombinationen bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren.

Ausbildung:

- 7 stündige Ausbildung (2,5 Stunden Theorie / 4,5 Stunden Praxis)
- keine praktische oder theoretische Prüfung notwendig
- nach der Ausbildung erhält man eine Bescheinigung mit der man sich im Landratsamt
  die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eintragen lassen kann
- die Ausbildung kann auch als Tageskurs in der Fahrschule gebucht werden

Die nächste B96 Schulung haben wir für den 17. Juli 2021 geplant.

Gültigkeitsdauer der Führerscheine

Die Gültigkeitsdauer aller ab dem 19.01.2013 in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T ausgestellten Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet. Dies gilt auch dann, wenn ein Ersatzführerschein ausgestellt wird.

Nach Ablauf der 15 Jahre muss der Führerschein neu beantragt werden. Hierfür ist keine weitere Ausbildung in einer Fahrschule oder Prüfung erforderlich. Dem "Antrag auf Verlängerung" muss lediglich ein neues Passbild beigelegt werden.

Zwangsumtausch alter Führerscheine in einen Kartenführerschein

Spätestens bis zum 19.01.2033 müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Die Gültigkeit wird dann ebenfalls befristet.