Beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG

Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Stunden á 60 min Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden á 60 min und unterliegt der gesetzlichen Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes.

Am Ende steht eine ca. 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer).

Ende 2026 bieten wir eine berufsbegleitende “beschleunigte Grundqualifikation” an (Theorieunterricht):

Samstag 31.10.2026

Freitag 06.11.2026
Samstag 07.11.2026

Freitag 13.11.2026
Samstag 14.11.2026

Freitag 20.11.2026
Samstag 21.11.2026

Freitag 27.11.2026
Samstag 28.11.2026

Montag 30.11.2026
Dienstag 01.12.2026
Mittwoch 02.12.2026
Donnerstag 03.12.2026
Freitag 04.1202026
Samstag 05.12.2026

Freitag 11.12.2026
Samstag 12.12.2026

Wichtig: Bei den Kursen müssen alle Termine besucht werden! Die Praxisstunden erfolgen separat und werden individuell vereinbart.


Wir sind für die beschleunigte Grundqualifikation zertifiziert. Als Mitarbeiter eines Betriebes können Sie evtl. einen Bildungsgutschein erhalten. Die Kosten der Ausbildung werden dann von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Sprechen Sie uns an…